Die Elektronikversicherung für Medizintechnik
Arztpraxen sind im Besonderen und eigentlich immer mit aufwendiger Technik ausgestattet, um Ihre Aufgaben im Bereich der Diagnostik, Behandlung und Prophylaxe nach den neuesten Erkenntnissen optimal zu erfüllen.
Dabei sind gerade neue medizintechnische Geräte häufig sehr kostspielig in der Anschaffung und rechnen sich nur bei bestimmungsgemäßer uneingeschränkter Nutzung. Beschädigungen bzw. ein Ausfall können daher sehr teuer werden.
Die Absicherung dieser Geräte über die normale Inhaltsversicherung einer Arztpraxis, Tierarztpraxis oder Klinik ist meist nicht ausreichend, da nur festgelegte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm versichert sind. Die weitaus höhere Anzahl der Schäden werden aber durch andere Gefahren wie z. B. Überspannung oder Kurzschluss, Fahrlässigkeit, Sturzschäden sowie unsachgemäße Handhabung herbeigeführt. Erfahrungen zeigen, dass ca. 64 Prozent der Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten auf Ursachen zurückzuführen sind, für die ausschließlich die Elektronikversicherung für Medizintechnik bedarfsgerechten Versicherungsschutz bietet!
Die spezielle Medizintechnikversicherung hat einen wesentlich umfangreicheren Schutz, da sie eine Allgefahrenversicherung ist. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden) an der versicherten Sache durch äußere Einwirkung mitversichert sind, es sei denn, sie sind definitiv im Bedingungswerk ausgeschlossen.
In den Deckungskonzepten kann außerdem zwischen der pauschalen Versicherung aller medizinisch technischen Geräte und einer Einzeldeckung von bestimmten medizinischen Anlagen gewählt werden. Sinnvolle Deckungserweiterungen sind in vielen Produkten bereits inkludiert. Um keinerlei Risiko einzugehen sind optionale Deckungserweiterungen wie die Daten- und Softwareversicherung oder die Mehrkostenversicherung bei Bedarf versicherbar. Auch mobile Geräte und Anlagen der Medizintechnik können versichert werden - und das zu fairen Preisen und Bedingungen! Gleiches gilt für Röhren und Zwischenbildträger, Ultraschallgeräte, Endoskopie Geräte oder Kernspintomographen.