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Mietkautionsversicherung

Die R+V Mietkautionsbürgschaft: Liquidität statt Barkaution – für Privat und Gewerbe.

In der Regel wird bei der Anmietung einer neuen Wohnung eine Mietkaution vereinbart. Über eine Mietkautionsversicherung hinterlegen Sie keine Barkaution, sondern Ihr Vermieter erhält eine Kautionsbürgschaft der Versicherung zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis. So bleiben Sie finanziell flexibel.

ab 50 € im Jahr bis zu 3 Kaltmieten keine Mindestlaufzeit
Jetzt Mietkautionsbürgschaft beantragen

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Versicherung bürgt im Schadenfall bis zur vereinbarten Mietkaution (bis zu 3 Kaltmieten).
  • Mindestjahresbeitrag von nur 50 €.
  • Keine Mindestvertragslaufzeit.
  • Größerer finanzieller Spielraum für Umzug und Einrichtung.
  • Vermeidung einer Doppelbelastung, wenn die alte Kaution noch nicht zurück ist.
  • Ersetzt bereits hinterlegte Barkautionen.
  • Keine Wartezeit bei Rückgabe, taggenaue Abrechnung.
  • Die Bürgschaftsurkunde gilt als direkte Kautionssicherheit für den Vermieter.
  • Beitragsfreie Rückgabe im ersten Monat, falls der Vermieter nicht zustimmt.
  • Online-Beantragung in wenigen Minuten.

So einfach funktioniert die Mietkautionsbürgschaft

Der Mieter beantragt online eine Mietkautionsversicherung:

  1. Die Versicherung stellt eine Mietkautionsbürgschaft aus.
  2. Der Mieter übergibt die Originalbürgschaft dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
  3. Ist das Mietverhältnis beendet, fordert der Mieter die Bürgschaft vom Vermieter zurück und sendet sie an den Kautionsversicherer.
  4. Der Vertrag wird beendet; zu viel gezahlte Beiträge werden taggenau an den Mieter erstattet.

Sollte der Vermieter Ansprüche haben, meldet er sich im Schadenfall bei der Kautionsversicherung. Der Versicherer leistet bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme; der Mieter ist anschließend zur Rückzahlung der vom Kautionsversicherer gezahlten Beträge verpflichtet.

Häufige Fragen zur Mietkautionsversicherung

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Die jährlichen Kosten der Mietkautionsbürgschaft belaufen sich auf 4,7 % der Kautionssumme. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsnettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Die Prämienhöhe Ihrer Mietkaution können Sie schnell und einfach mit dem Online-Mietkautionsversicherung-Tarifrechner ermitteln. Geben Sie dazu einfach den Kautionsbetrag ein und klicken Sie auf berechnen.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Nein, die Mietkautionsbürgschaft ist an keine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt.

Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen?

Die R+V Mietkautionsversicherung können Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland beantragen. Vorausgesetzt der Antragsteller ist volljährig und die Bonitätsauskunft ist erfolgreich. Die Mindestkautionssumme von 400 Euro sollte nicht unterschritten und die maximale Versicherungssumme in Höhe von 15.000 Euro nicht überschritten werden.

Wann kann der Vermieter die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen?

  • Bei Schäden an der angemieteten Wohnung
  • Wenn Mietzahlungen ausbleiben oder Nebenkostenzahlungen fehlen
  • Bei Verstößen des Mieters gegen die Mieterordnung oder Mietbedingungen

Ab wann ist die Mietkautionsbürgschaft gültig?

Das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde bezeichnet den offiziellen Vertragsbeginn der Mietkautionsbürgschaft. Ab diesem Datum greift die Mietsicherheit. Die Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde an den Versicherer gilt als offizielle Vertragsbeendigung.

Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Deshalb sollte das Thema frühzeitig beim Vermieter angesprochen und geklärt werden.

Ist die ausgelegte Schadenzahlung vom Mieter zurückzuzahlen?

Ja! Die Mietkautionsbürgschaft reguliert Miet- oder Reparaturschulden gegenüber dem Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaft, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist. Der Kautionsversicherer geht im Schadenfall mit der Zahlung an den Vermieter lediglich in Vorkasse. Der Mieter ist verpflichtet, den verauslagten Schadenbetrag komplett an das Versicherungsunternehmen zurückzuzahlen.

Kann eine Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden?

Ja, wenn der Vermieter zustimmt, kann auch bei einem bereits bestehenden Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. Diesen Vorgang nennt man Umwandlung.

Was bedeutet die Klausel auf erstes Anfordern?

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass sich der Bürge verpflichtet, die Kautionssumme bei Inanspruchnahme ohne jede Sachprüfung auf erstes Verlangen des Vermieters auszuzahlen. Die R+V Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern: Wird vom Vermieter ein Schadenfall gemeldet, wird zunächst der Mieter über die Schadenmeldung informiert und aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen. Kann der Mieter z. B. durch einen Kontoauszug eine strittige Mietzahlung belegen, lässt sich die Zahlung verhindern. Das Versicherungsunternehmen zahlt nur, wenn die Forderung des Vermieters nachweisbar nicht rechtsmissbräuchlich ist.

Wie können Sie eine R+V Mietkautionsversicherung beantragen?

In wenigen Schritten können Sie die R+V Mietkautionsversicherung online beantragen. Dazu sind nur einige Angaben erforderlich. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Schritte. Hier finden Sie den Onlineantrag zur R+V Mietkautionsversicherung.

Haben Sie Fragen zur Mietkautionsversicherung?

Kein Problem, scheuen Sie nicht uns zu schreiben. Noch schneller geht es per Telefon: 02203 / 98 88 702.