Die R+V Mietkautionsbürgschaft: Liquidität statt Barkaution – für Privat und Gewerbe.
In der Regel wird bei der Anmietung einer neuen Wohnung eine Mietkaution vereinbart. Über eine Mietkautionsversicherung hinterlegen Sie keine Barkaution, sondern Ihr Vermieter erhält eine Kautionsbürgschaft der Versicherung zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis. So bleiben Sie finanziell flexibel.
Der Mieter beantragt online eine Mietkautionsversicherung:
Sollte der Vermieter Ansprüche haben, meldet er sich im Schadenfall bei der Kautionsversicherung. Der Versicherer leistet bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme; der Mieter ist anschließend zur Rückzahlung der vom Kautionsversicherer gezahlten Beträge verpflichtet.
Die jährlichen Kosten der Mietkautionsbürgschaft belaufen sich auf 4,7 % der Kautionssumme. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsnettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Die Prämienhöhe Ihrer Mietkaution können Sie schnell und einfach mit dem Online-Mietkautionsversicherung-Tarifrechner ermitteln. Geben Sie dazu einfach den Kautionsbetrag ein und klicken Sie auf berechnen.
Nein, die Mietkautionsbürgschaft ist an keine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt.
Die R+V Mietkautionsversicherung können Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland beantragen. Vorausgesetzt der Antragsteller ist volljährig und die Bonitätsauskunft ist erfolgreich. Die Mindestkautionssumme von 400 Euro sollte nicht unterschritten und die maximale Versicherungssumme in Höhe von 15.000 Euro nicht überschritten werden.
Das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde bezeichnet den offiziellen Vertragsbeginn der Mietkautionsbürgschaft. Ab diesem Datum greift die Mietsicherheit. Die Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde an den Versicherer gilt als offizielle Vertragsbeendigung.
Nein. Deshalb sollte das Thema frühzeitig beim Vermieter angesprochen und geklärt werden.
Ja! Die Mietkautionsbürgschaft reguliert Miet- oder Reparaturschulden gegenüber dem Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaft, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist. Der Kautionsversicherer geht im Schadenfall mit der Zahlung an den Vermieter lediglich in Vorkasse. Der Mieter ist verpflichtet, den verauslagten Schadenbetrag komplett an das Versicherungsunternehmen zurückzuzahlen.
Ja, wenn der Vermieter zustimmt, kann auch bei einem bereits bestehenden Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. Diesen Vorgang nennt man Umwandlung.
Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass sich der Bürge verpflichtet, die Kautionssumme bei Inanspruchnahme ohne jede Sachprüfung auf erstes Verlangen des Vermieters auszuzahlen. Die R+V Mietkautionsbürgschaft ist eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern: Wird vom Vermieter ein Schadenfall gemeldet, wird zunächst der Mieter über die Schadenmeldung informiert und aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen. Kann der Mieter z. B. durch einen Kontoauszug eine strittige Mietzahlung belegen, lässt sich die Zahlung verhindern. Das Versicherungsunternehmen zahlt nur, wenn die Forderung des Vermieters nachweisbar nicht rechtsmissbräuchlich ist.
In wenigen Schritten können Sie die R+V Mietkautionsversicherung online beantragen. Dazu sind nur einige Angaben erforderlich. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Schritte. Hier finden Sie den Onlineantrag zur R+V Mietkautionsversicherung.
Kein Problem, scheuen Sie nicht uns zu schreiben. Noch schneller geht es per Telefon: 02203 / 98 88 702.