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Mietkautionsversicherung

Mietkautionsbürgschaft für Privat und Gewerbe

Mietkautionsversicherung

Was ist überhaupt eine Mietkautionsversicherung?

In der Regel wird bei der Anmietung einer neuen Wohnung eine Mietkaution vereinbart. Klassisch handelt sich hierbei um die Hinterlegung eines Geldbetrages vom Mieter an den Vermieter. Über eine Mietkautionsversicherung erhält der Vermieter keine Barkaution, sondern eine Kautionsbürgschaft von der Versicherung zur Absicherung seiner Ansprüche aus einem Mietverhältnis, um zum Beispiel etwaige Schäden an der Wohnung, die durch den Mieter verursacht wurden, zu begleichen.

Welche Vorteile hat der Mieter von einer Mietkautionsbürgschaft?

  • Die Versicherung bürgt im Schadenfall dafür, dem Vermieter einen Betrag in Höhe der vereinbarten Mietkaution (bis zu 3 Kaltmieten) auszuzahlen.
  • Der Mindestjahresbeitrag der Mietkautionsbürgschaft beträgt nur 50 €.
  • Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.
  • Größerer finanzieller Spielraum für den Umzug oder die Einrichtung.
  • Vermeidung einer Doppelbelastung (vorherige Kaution noch nicht zurück!).
  • Die Mietkautionsbürgschaft kann bereits hinterlegte Barkautionen ersetzen.
  • Keine Wartezeit bei Rückgabe. Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau.
  • Die Bürgschaftsurkunde gilt als direkte Kautionssicherheit für den Vermieter.
  • Akzeptiert der Vermieter die Bürgschaft nicht, kann diese innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung beitragsfrei zurückgegeben werden.
  • Die Online Beantragung der Mietkautionsbürgschaft dauert wenige Minuten.

So einfach funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft!

Der Mieter beantragt online eine Mietkautionsversicherung

  1. Die Versicherung stellt eine Mietkautionsbürgschaft aus.
  2. Der Mieter übergibt die Originalbürgschaft an den Vermieter als Sicherheit für eventuelle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
  3. Ist das Mietverhältnis beendet, fordert der Mieter die Mietkautionsbürgschaft vom Vermieter zurück und sendet diese an den Kautionsversicherer.
  4. Der Vertrag wird dann beendet; zu viel gezahlte Beiträge werden Tag genau an den Mieter erstattet.

Sollte der Vermieter Ansprüche haben:

  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der Kautionsversicherung.
  • Der Versicherer leistet ggfls. an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
  • Der Mieter ist im Schadenfall zur Rückzahlung der vom Kautionsversicherer gezahlten Beträge verpflichtet.

Was kostet eine Mietkautionsbürgschaft?

Die jährlichen Kosten der Mietkautionsbürgschaft belaufen sich auf 4,7 % der Kautionssumme. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsnettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Die Prämienhöhe Ihrer Mietkaution können Sie schnell und einfach mit dem online Mietkautionsversicherung-Tarifrechner ermitteln. Geben Sie dazu einfach den Kautionsbetrag ein und klicken Sie dann auf berechnen.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Nein, die Mietkautionsbürgschaft ist an keine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt.

Wer kann eine Mietkautionsbürgschaft beantragen?

Die R+V und Basler Mietkautionsversicherung können Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland beantragen. Vorausgesetzt der Antragsteller ist volljährig und die Bonitätsauskunft ist erfolgreich. Die Mindestkautionssumme von 400 Euro sollte nicht unterschritten und die maximale Versicherungssumme in Höhe von 15.000 Euro nicht überschritten werden.

Wann kann der Vermieter die Mietkautionsversicherung in Anspruch nehmen?

  • Bei Schäden an der angemieteten Wohnung
  • Wenn Mietzahlungen ausbleiben oder Nebenkostenzahlungen fehlen
  • Bei Verstößen des Mieters gegen die Mieterordnung oder Mietbedingungen

Ab wann ist die Mietkautionsbürgschaft gültig?

Das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde bezeichnet den offiziellen Vertragsbeginn der Mietkautionsbürgschaft. Ab diesem Datum greift die Mietsicherheit. Die Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde an den Versicherer gilt als offizielle Vertragsbeendigung.

Muss der Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Deshalb sollte das Thema frühzeitig beim Vermieter angesprochen und geklärt werden.

Ist die ausgelegte Schadenzahlung aus der Mietkautionsbürgschaft vom Mieter zurückzuzahlen?

Ja! Die Mietkautionsbürgschaft reguliert Miet- oder Reparaturschulden gegenüber dem Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaft, sofern seitens des Mieters den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen wurde. Der Kautionsversicherer geht im Schadenfall mit der Zahlung an den Vermieter lediglich in Vorkasse. Der Mieter ist verpflichtet, den verauslagten Schadenbetrag aus der Bürgschaft an das Versicherungsunternehmen komplett zurückzuzahlen.

Kann eine Barkaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden?

Ja, wenn der Vermieter zustimmt, kann auch bei einem bereits bestehendem Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. Diesen Vorgang nennt man Umwandlung.

Was bedeutet in den Kautionsbürgschaften die Klausel auf erstes Anfordern?

Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass sich der Bürge verpflichtet, die Kautionssumme bei Inanspruchnahme ohne jede Sachprüfung auf erstes Verlangen des Vermieters auszuzahlen. Der Vermieter muss die Gründe nicht konkret nachweisen. Die R+V Mietkautionsbürgschaft ist z. B. eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern. Das heißt, wird vom Vermieter ein Schadenfall gemeldet, wird zunächst der Mieter über die vorliegende Schadenmeldung informiert und aufgefordert innerhalb von 14 Tagen zu den vorliegenden Vermieteransprüchen schriftlich Stellung zu nehmen. Kann der Mieter z.B. durch Vorlage eines Kontoauszuges eine strittige Mietzahlung belegen, kann dadurch die Zahlung der Versicherung an den Vermieter verhindert werden. Das Versicherungsunternehmen zahlt nur, wenn die geforderte Leistung des Vermieters nachweisbar nicht rechtsmissbräuchlich ist.

Wie können Sie eine R+V oder BASLER Mietkautionsversicherung beantragen?

In wenigen Schritten können Sie die BASLER oder R+V Mietkautionsversicherung online beantragen. Dazu sind nur einige Angaben erforderlich. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Schritte. Hier finden Sie den Onlineantrag zur R+V oder BASLER Mietkautionsversicherung.

Haben Sie Fragen zur Mietkautionsversicherung?

Kein Problem, scheuen Sie nicht uns zu schreiben. Noch schneller geht es per Telefon: 02203/98 88 702