Mietkautionsbürgschaft für Privat und Gewerbe
In der Regel wird bei der Anmietung einer neuen Wohnung eine Mietkaution vereinbart. Klassisch handelt sich hierbei um die Hinterlegung eines Geldbetrages vom Mieter an den Vermieter. Über eine Mietkautionsversicherung erhält der Vermieter keine Barkaution, sondern eine Kautionsbürgschaft von der Versicherung zur Absicherung seiner Ansprüche aus einem Mietverhältnis, um zum Beispiel etwaige Schäden an der Wohnung, die durch den Mieter verursacht wurden, zu begleichen.
Der Mieter beantragt online eine Mietkautionsversicherung
Sollte der Vermieter Ansprüche haben:
Die jährlichen Kosten der Mietkautionsbürgschaft belaufen sich auf 4,7 % der Kautionssumme. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsnettokaltmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Die Prämienhöhe Ihrer Mietkaution können Sie schnell und einfach mit dem online Mietkautionsversicherung-Tarifrechner ermitteln. Geben Sie dazu einfach den Kautionsbetrag ein und klicken Sie dann auf berechnen.
Nein, die Mietkautionsbürgschaft ist an keine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt.
Die R+V und Basler Mietkautionsversicherung können Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland beantragen. Vorausgesetzt der Antragsteller ist volljährig und die Bonitätsauskunft ist erfolgreich. Die Mindestkautionssumme von 400 Euro sollte nicht unterschritten und die maximale Versicherungssumme in Höhe von 15.000 Euro nicht überschritten werden.
Das Ausstellungsdatum der Bürgschaftsurkunde bezeichnet den offiziellen Vertragsbeginn der Mietkautionsbürgschaft. Ab diesem Datum greift die Mietsicherheit. Die Rückgabe der Originalbürgschaftsurkunde an den Versicherer gilt als offizielle Vertragsbeendigung.
Nein. Deshalb sollte das Thema frühzeitig beim Vermieter angesprochen und geklärt werden.
Ja! Die Mietkautionsbürgschaft reguliert Miet- oder Reparaturschulden gegenüber dem Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaft, sofern seitens des Mieters den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen wurde. Der Kautionsversicherer geht im Schadenfall mit der Zahlung an den Vermieter lediglich in Vorkasse. Der Mieter ist verpflichtet, den verauslagten Schadenbetrag aus der Bürgschaft an das Versicherungsunternehmen komplett zurückzuzahlen.
Ja, wenn der Vermieter zustimmt, kann auch bei einem bereits bestehendem Mietverhältnis eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. Diesen Vorgang nennt man Umwandlung.
Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern bedeutet, dass sich der Bürge verpflichtet, die Kautionssumme bei Inanspruchnahme ohne jede Sachprüfung auf erstes Verlangen des Vermieters auszuzahlen. Der Vermieter muss die Gründe nicht konkret nachweisen. Die R+V Mietkautionsbürgschaft ist z. B. eine Bürgschaft ohne erstes Anfordern. Das heißt, wird vom Vermieter ein Schadenfall gemeldet, wird zunächst der Mieter über die vorliegende Schadenmeldung informiert und aufgefordert innerhalb von 14 Tagen zu den vorliegenden Vermieteransprüchen schriftlich Stellung zu nehmen. Kann der Mieter z.B. durch Vorlage eines Kontoauszuges eine strittige Mietzahlung belegen, kann dadurch die Zahlung der Versicherung an den Vermieter verhindert werden. Das Versicherungsunternehmen zahlt nur, wenn die geforderte Leistung des Vermieters nachweisbar nicht rechtsmissbräuchlich ist.
In wenigen Schritten können Sie die BASLER oder R+V Mietkautionsversicherung online beantragen. Dazu sind nur einige Angaben erforderlich. Das Programm führt Sie durch die einzelnen Schritte. Hier finden Sie den Onlineantrag zur R+V oder BASLER Mietkautionsversicherung.
Kein Problem, scheuen Sie nicht uns zu schreiben. Noch schneller geht es per Telefon: 02203/98 88 702